Lieferung & Zahlung |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 01) Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Gleiches gilt hinsichtlich des ausschließlichen Gerichtstandes für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf- leuten, sowie Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Auftragserteilung (Vertragsabschluß) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 02) Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach ausgeführter Arbeit dem Firmenmitarbeiter vor Ort schriftlich erhoben werden, ggf. auch per Fax. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzuhalten oder zu kürzen, soweit diese Rügen nicht dem gleichen Vertrag entstammen. Bei ordnungsgemäß gerügten und von uns anerkannten Mängeln besteht lediglich eine Verpflichtung einer punktuellen Nacharbeit. 03) Vergütungen für entgangenen Gewinn werden nicht anerkannt. Mängel an den gelieferten Geräten berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderen erteilten, aber noch nicht erledigten Aufträgen. Der Mieter ist verpflichtet, ihm vorgelegte richtig ausgefüllte Lieferscheine, Auftragserteilungen und Arbeitsberichte durch Unterzeichnung zu bestätigen, ggf. auch per Fax. Die vom Auftraggeber unterzeichneten Lieferscheine, Auftragserteilungen und Arbeitsberichte sind für die Abrechnung der erbrachten Leistungen maßgeblich, es sei denn, der Auftraggeber beweist ihre Unrichtigkeit. 04) Für Stromunterbrechungen jeglicher Art haften wir nicht. Immer wieder kommt es vor, dass Handwerker keine eigene Verteilung mitbringen und unsere Steckplätze benutzen. Häufig kommt es durch fehlerhafte Handwerksgeräte zum totalen Stromausfall durch Auslösung des Fehlerstromschutzschalters. Daraus resultierende Stillstandszeiten verlängern die Trocknungsdauer, für die wir keine Haftung übernehmen können. Den Strom hat der Bauherr bzw. der Auftraggeber bereitzustellen. Der von unseren Geräten verbrauchte Strom wird mittels Betriebsstunden- und Stromzähler abgelesen. Stromkosten/Heizölkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers! 05) Angelieferte, vom Firmeninhaber oder deren Mitarbeiter eingestellte Geräte dürfen nicht eigen- mächtig verändert werden bzw. manipuliert werden. Einstellungen bzw. Veränderungen der Geräte vor Ort sind ausschließlich nur vom Firmeninhaber oder deren Mitarbeiter vorzunehmen. Die Auslieferung der Geräte erfolgt auf Lieferschein/Übernahmebestätigung, welche vom Kunden gegenzuzeichnen sind, ggf. auch per Fax. Für Beschädigungen, fehlendes Zubehör und Diebstahl der Geräte haftet der Kunde. Bei Abhanden kommen der im Lieferschein aufgeführten Geräte bzw. Gegenstände wird die Miete bis zum Tag der polizeilich gemeldeten Anzeige berechnet. Bei einfachem Diebstahl wird sowohl Miete als auch der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. 06) Rechnungen/a-Konto-Rechnungen sind innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gültigen Mehrwert- steuer. Rabatte und Skontovereinbarungen werden nur nach vorheriger Absprache gewährt. 07) Vorstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Bei Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich an und ist mit ihrer Geltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden. Mündliche und fernmündliche Abmachungen sind ebenso wie Zusagen nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden, ggf. auch per Fax. 08) Unsere Angebote sind freibleibend, die Kostenvorschläge unverbindlich. Für etwaige Irrtümer in unseren Listen und Rechnungen behalten wir uns das Recht der Reklamation und Nachberechnung vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die übrigen Bedingungen. |